Kardiale Medikation und zahnärztlicher Eingriff

Zahnärztliche Eingriffe unter Antikoagulation (Marcumar, Warfarin, Falithrom, Sintrom), die bei Patienten mit Vorhofflimmern, bzw. bei künstlichen Herzklappen häufig eingesetzt werden, führen zu häufigen Rückfragen und Verunsicherungen bei den Patienten. Gemäß den allgemeinen Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, kann bei richtiger Einstellung der Antikoagulation fast jede Zahnbehandlung unter fortgeführter Einnahme der Antikoagulation durchgeführt werden. Hier muss in jedem Falle das Blutungsrisiko des zahnärztlichen Eingriffes mit dem Ausmaß der Antikoagulation abgewogen werden.
Ein noch häufigeres Problem ist die Einnahme von Aspirin, bzw. Clopidogrel, die bei zahlreichen Patienten zur Primär- und Sekundärprävention arteriosklerotischer kardiovaskulärer Erkrankungen (z.B. bei koronarer Herzkrankheit  oder nach Schlaganfall) erfolgt. Bis auf wenige Ausnahmen (kürzlich zurückliegende Stentimplantation) können die Medikamente zur Zahnbehandlung pausiert werden.
Die überarbeiteten Leitlinien zur Endokarditisphrophylaxe haben gerade bei Patienten mit Klappenerkrankungen und zahnärztlichen Eingriffen zu zahlreichen Rückfragen und Verunsicherungen geführt. Bekanntermaßen führen zahnärzliche Eingriffe in hohem Maße zu kurzzeitigen Bakteriämien. Ein klarer Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen und nachfolgender bakterieller Entzündung der Herzklappen mit entsprechender Zerstörung ist bisher aber nicht bewiesen.
Gemäß neuer Leitlinien ist die Gruppe der Patienten, die eine Prophylaxe mit Antibiotika bei zahnärztlichen Eingriffen benötigt neu definiert worden und auf besondere Risikopatienten beschränkt worden.

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